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DOKUMENTATIONSRICHTLINIEN
DES ERZBISTUMS MÜNCHEN UND FREISING

FÜR RESTAURIERUNGSMASSNAHMEN AN BAU- UND KUNSTWERKEN

Weltweit anerkannte Richtlinien wie die Charta von Venedig und weitere Denkmalpflegestandards legen zentrale Werte, Vorgehensweisen und den Maßstab für die Konservierung und Restaurierung von Denkmälern wie auch die Anforderungen an eine Dokumentation fest. Dokumentationen bilden demnach unabdingbare Bestandteile aller Be- funderstellungen, Planungsarbeiten sowie Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen.

„Alle Arbeiten der Konservierung, Restaurierung und archäologischen Ausgrabungen müssen immer von der Er- stellung einer genauen Dokumentation in Form analytischer und kritischer Berichte, Zeichnungen und Photogra- phien begleitet sein.

Alle Arbeitsphasen sind hier zu verzeichnen: Freilegung, Bestandssicherung, Wiederherstellung und Integration sowie alle im Zuge der Arbeiten festgestellten technischen und formalen Elemente.

Diese Dokumentation ist im Archiv einer öffentlichen Institution zu hinterlegen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung wird empfohlen.“

CHARTA VON VENEDIG; ARTIKEL 16


DOKUMENTATIONSRICHTLINIEN DIGITAL

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