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ANFORDERUNGEN AN DIE DOKUMENTATION

Die Aufgabenstellung, der Arbeitsprozess und die Problematik sollen klar und sachlich dargestellt werden. Unabdingbar sind eine gute Beschreibung und die Konzentration auf eindeutige, zweckorientierte und wesentliche Aussagen. Die Ergebnisse sollen nachvollziehbar und zugänglich bleiben. Grundlegend dafür ist neben einer klaren, aussagekräftigen und systematischen Beschreibung, eine entsprechende Bebilderung der Maßnahmen.


  • Die Dokumentation von Konservierungs- und Restaurierungsmaßnahmen gibt Rechenschaft über Anlass, Ziel, Art und Umfang der konservatorischen und restauratorischen Maßnahmen und der dabei verwendeten Materialien (vgl. das exemplarische Formblatt).

  • Befunddokumentationen sollen die Möglichkeit und Grundlage einer aufbauenden Konzepterstellung bieten. Die Dokumentation von Orientierungsbefunden dient dazu, die Ergebnisse der ersten Voruntersuchungen an einem Kunstwerk festzuhalten und zur Abklärung der Verhältnismäßigkeit des Einstiegs in eine Maßnahme.

  • Planungsarbeiten bereiten eine größere Maßnahme vor, mit dem Ziel einer Konzeptfindung und -erarbeitung. Die Dokumentation von restauratorischen Planungsarbeiten fasst diese Vorarbeiten, d.h. alle Erkenntnisse, Gutachten und Ortstermine als Grundlage für weitere, folgende Maßnahmen zusammen.

  • Die Dokumentationspflicht gilt auch für Wartungsverträge.

Wo – Was – Warum und Womit

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089 / 2137-2630
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